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Origin: Podiumsdiskussion zu Daten- und Verbraucherschutz

Am kommenden Dienstag, den 15. November findet in der Fachhochschule Köln eine öffentliche Podiumsdiskussion zu Daten- und Verbraucherschutz in der Games-Industrie statt. Anlass sind die jüngsten Proteste von Verbrauchern gegen Datensammlung durch Origin.

Das Institut für Medienforschung und Medienpädagogik (IMM) der Fachhochschule Köln und die Piratenpartei Köln laden zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion in der Kölner Südstadt ein. Diskutiert werden sollen hier die aktuellen Themen rund um Daten- und Verbraucherschutz in der Unterhaltungsindustrie. Während die neue EA-Vertriebsplattform Origin wegen verbraucherfeindlicher Klauseln und Spyware-Verdacht in der öffentlichen Kritik steht, kam es diese Woche zu einem Hacker-Angriff auf die Konkurrenz-Plattform Steam, zu dem noch nicht abschließend geklärt ist, ob personenbezogene Nutzerdaten kompromittiert wurden. Der Angriff reiht sich in eine Vielzahl vergleichbarer Angriffe auf verschiedenste Computerspiele-Anbieter ein und wirft die Frage nach Datensicherheit erneut auf.

An der Diskussion nehmen Vertreter der Spielebranche, Medienwissenschaftler und -juristen sowie Verbraucher teil. Darunter Sebastian Radtke, Betreiber der Website www.theorigin.de und Mitverfasser des offenen Community-Briefes an Electronic Arts und Pirate Gaming Redakteur Sebastian Kreutz. Die Veranstaltung ist öffentlich, Interessierte können sich aus dem Publikum heraus an der Diskussion beteiligen, an deren Ende hoffentlich ein Beitrag für den fairen Interessensausgleich zwischen Anbietern und Spielern steht.

Datum Dienstag, 15.11.2011
Einlass 18:30 Uhr
Beginn 19:00 Uhr
Ort
Fachhochschule Köln
Hörsaal 201
Mainzer Str. 5
50678 Köln

Der Eintritt ist kostenfrei, die Veranstalter bitten jedoch um vorherige Anmeldung, um besser planen zu können.

PETA kritisiert Battlefield 3

„Battlefield 3“ ist wohl kein Spiel für Tierschützer. Zumindest sieht das die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. so. Sie kritisiert, dass man im Shooter „Battlefield 3“ Tiere auf „sadistische Art und Weise“ töten kann.
PETA nimmt Bezug auf eine Szene in der dritten Mission des EA-Titels. Hier muss man als Spieler durch eine enge Stelle krabbeln und einen kleinen Nager beseitigen. Dafür rammt man der Ratte ein Messer in den Rücken und wirft das tote Tier weg.
PETA gibt zu bedenken, dass auch das Töten von virtuellen Tieren eine „verrohende Wirkung auf das junge männliche Zielpublikum haben kann“.  Immer wieder komme es in Deutschland zu Fällen von Tierquälerei, in denen Jugendliche Tiere auf grausame Weise töten. Inspiration für diese Taten erhielten sie, so schreibt PETA, in der Vergangenheit oft auch von gewalttätigen Filmen und Computerspielen. „Ist dieser erste Schritt der Verrohung – in  Form von Tierquälerei – erst einmal getan, ist es bis zur Gewalt an anderen Menschen oft nicht mehr weit“, sagt Nadja Kutscher, Kampagnenleiterin bei PETA. Desweiteren fordert der Verein die Publisher auf, solche Spiele nicht mehr zu produzieren und auf solche Inhalte zu verzichten.
Auf die Frage, warum die Tierschutzorganisation ausgerechnet das Töten einer Ratte und nicht das massenhafte Töten von Menschen kritisiert, bleibt die Organisation eine Antwort schuldig.

Origin: Zwischen Nebelkerzen und Orientierungslosigkeit

Es sollte zu einem neuen Distributionskanal werden und die Konkurrenz auf dem vom Platzhirsch Steam dominierten digitalen Markt anfachen. Social Network, Online-Store, bequemer Patcher – all das hätte Origin sein können. Doch Electronic Arts hatte bei der Suche nach einer Position im digitalen Markt einen Mitspieler vergessen: Den Verbraucher selbst.
Der digitale Distributionsmarkt ist schon ein verrückter Schauplatz. Schon bevor Scott Dietzen im Jahr 2003 den Begriff „Web 2.0“ erfand und damit für das wohl inflationärste Marketing-Buzzword im Internetbusiness sorgte, war das Mitmach-Web schon lange Alltag für die Gamer-Community. Foren und das IRC bildeten das Rückgrat aller großen Spielercommunities – dort versorgte man sich mit Informationen, Spiele-Patches, Mods und diskutierte über alles, was irgendwie mit dem jeweiligen Spiel zusammenhing.
Die großen Retail-Publisher erkannten das Potential dieser Web 2.0 Plattform recht spät und so stand plötzlich Valve mit seiner Plattform Steam ganz alleine auf einem Markt, der nur darauf wartete, erschlossen zu werden. Mit Direct2Drive startete nur ein Jahr später der erste größere Konkurrent, doch das Modell einer kompletten Online Service Plattform kam bei den großen Publishern in Form von Ubisofts UPlay erst im Jahr 2009 an. Währenddessen setzt Steam inzwischen laut Angaben von Gabe Newell eine „lächerlich hohe“ Summe um, Brancheninsider schätzen den Marktanteil auf über 80%. Nun hatte auch Electronic Arts den Braten gerochen. Doch wie in einen Markt vordringen, der quasi von einem Monopolisten beherrscht wird?

Erste Stolpersteine

Electronic Arts entschied sich mit Origin zu einem unmittelbaren Konkurrenzprodukt, welches im Wesentlichen die Funktionalität von Steam imitiert. Ob aber ein „me too“ Produkt ausreicht, um einen Monopolisten anzugreifen? Schon zu Beginn der Markteinführung stolperte EA damit über sein eigenes Geschäftsmodell. Man wollte eine Exklusivbindung seiner Flagship-Titel wie Battlefield 3, FIFA und Mass Effect nutzen, um damit die eigene Plattform im Markt zu etablieren. Rückblickend wohl der erste strategische Fehler, denn plötzlich verschwand der bereits auf Steam erhältliche Titel Crysis 2 mysteriös aus dem Store und sorgte für reichlich mediale Aufmerksamkeit. Doch was war geschehen? Während Valve seine eigene, loyale Fancommunity hatte, stieß diese sich immer stärker an den Systemen, die von anderen Publishern im Steam Store platziert wurden. Obwohl Steam damit wirbt, dem Nutzer einen lückenlosen Service aus einer Hand zu liefern, wurde der Komfort der Plattform sukzessive durch zusätzliche DRMs und Kopierschutzmechanismen anderer Publisher zerstört. Wer GTA 4 spielen wollte, musste sich gleich auf drei Plattformen registrieren, manche Spiele nutzten hingegen nicht den Patch-Mechanismus von Steam, sondern scheiterten an den technischen Unzulänglichkeiten von Games for Windows Live, welche der Nutzer zusätzlich in Kauf nehmen musste. Den Unmut der Spieler bekam natürlich auch Valve zu spüren und baute Steamworks zu einem stärker standardisierten System aus, welches wieder für ein lückenloses Gesamterlebnis sorgen sollte. Während einige Publisher dies zähneknirschend und unter Mehraufwand in Kauf nahmen, schoss EA über das Ziel hinaus. Man wollte die eigene Plattform Origin gleich auf Steam huckepack nehmen und am liebsten noch DLCs über Origin verkaufen, an Steam vorbei. Der Ausgang der Geschichte ist allgemein bekannt: die betroffenen EA-Titel flogen hochkant aus dem Steam Store.
Damit hatte Origin keinen guten Start, denn der Zorn der Community ergoss sich nicht über Valve, sondern EA.

Der Spyware-Skandal

Nach diesem verpatzten Start wäre aus strategischer Sicht eine Abgrenzung zu Steam notwendig gewesen, um dem Produkt eine Einzigartigkeit zu verleihen. Steam war schließlich keineswegs ohne Schwächen. Von vielen Spielern werden immer noch die DRM-Komponenten kritisiert, vor allem aber die absolute Blockade gegen den Gebrauchtmarkt, die Valve in Deutschland sogar bis in die höchste Gerichtsinstanz gegen die Verbraucherzentralen durchgesetzt hat. Zahlreiche BGB-Verstöße hatten die Verbraucherzentrale immer wieder in juristische Scharmützel gegen Steam verwickelt, der bekannteste Fall war hier die Abmahnung gegen Steam zum Verkaufsstart von Half-Life 2.

Origin hätte hier durch mehr Verbraucherfreundlichkeit punkten können, denn der Frust über Restriktionen sitzt tief in der Gamer-Community. Unnötige Registrierungen bei Fremdservices, Aktivierungslimits, Online-Zwang oder Rootkits à la SecuROM haben in den letzten Jahren viele enthusiastische Gamer verprellt; jeder Online-Pirat hat mehr Freiheiten als ein ehrlicher Käufer. DRM-freie Spiele und alternative Bezahlmodelle sind inzwischen sogar zu Qualitätskriterien in der Indie-Szene geworden, wie man am Erfolg vom Humble Indie Bundle deutlich sehen kann. Dass EA diese strategische Chance nicht nutzte um sich im Markt zu positionieren, mag unverständlich sein. Dass in Puncto Verbraucherfeindlichkeit aber gleich jede Konkurrenzplattform in den Schatten gestellt wurde, ist geradezu grotesk.

Hier geht es nicht nur um die Frage, ob die Software tatsächlich private Daten überträgt oder nicht. Es geht auch darum, welche Rechte Electronic Arts sich seitens der Verbraucher einräumen lassen will. Hier zeigt sich die ganze Dreistigkeit des Geschäftsmodells: Auf 25 DIN A4 Seiten werden ausführlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen mit viel juristischem Jargon dargelegt. Ein Symptom der Softwareindustrie, sich mit viel juristischem Aufwand gegen alle nur erdenklichen Eventualitäten abzusichern. Bei einem derartigen Aufwand wäre es naiv zu glauben, die Rechtsbrüche seien reine Versehen. Vielmehr findet hier wie bei vielen Wettbewerbern eine Abwägigung zwischen dem Nutzen einer Rechtsbeugung und dem potentiellen Schaden durch Gerichtsverfahren statt. Besonders deutlich wird dies in den Datenschutzklauseln: Bereits während der Beta gab es einen Aufschrei, da EA sich das Recht nahm, die über Origin gewonnen Daten zu Marketingzwecken einzusetzen – ohne explizite Zustimmung des Nutzers, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht. Man reagierte schnell und kündigte an, den Passus zu streichen. Gleichsam aber sah man es (ebenfalls widerrechtlich) nicht als notwendig an, den Endkunden über Änderungen der AGB zu informieren. Und so tauchte der eigentlich gestrichene Passus kurz vor dem Battlefield 3 Release wieder auf – nur um nach erneuter Protestwelle wieder entfernt zu werden.

Zurück ins Web 1.0

Soviel Ignoranz gegenüber Gesetz und Verbraucherwünschen konnte letztlich im Web 2.0 Zeitalter nicht ohne Echo bleiben. Sebastian Radtke gründete den Blog www.theorigin.de, der wiederum zum Zentrum der kritischen Diskussion wurde und als Informationsgrundlage für die Mainstream-Medien diente. Schnell sammelten sich hunderte E-Mails pro Woche von frustrierten und verunsichterten Kunden bei Radtke an, der über seinen Blog mehr Transparenz in der Angelegenheit herstellte, als dies Electronic Arts dem Anschein nach recht war. So tauchten Faxe an Retailer auf, in denen EA die Rücknahme der PC-Version von Battlefield 3 verweigerte. Dazu kamen Erfahrungsberichte von Nutzern und auch technische Analysen, welche die Beschwichtigungen von EA als Lüge straften. Besonders prägnant war hier eine Pressemitteilung von Dr. Olaf Coenen, dem Geschäftsführer der deutschen EA-Niederlassung. Bereits dokumentierte Scanprozesse von Origin verargumentierte er hier als Teil der Installationsroutine. Der Scan anderer Anwendungen werde durch Windows durchgeführt, nicht aber von Origin selbst. Beide Behauptungen lösten sich in Windeseile in Luft auf. User stellten als Beweis Videos ins Netz, welche zugleich die digitale Signatur von Origin auswiesen, darüber hinaus wurden Tutorials zur Verfügung gestellt, um die Überprüfung am eigenen System durchzuführen.

Während EA mit Nebelkerzen wirft, engagiert sich die Spielerschaft unbeeindruckt von der PR-Maschinerie sogar mit einer Petition mit über 11.000 Mitzeichnern. Das Ziel: einen Verkaufsstopp für Battlefield 3 erwirken. Dies ist besonders aus dem Grund beeindruckend, dass die Kritik sich einzig auf Origin, nicht aber auf das Spiel bezieht und die Petition von der Community selbst gestartet wurde – nicht etwa von Verbraucher- oder Datenschützern.

EA wollte mit Origin im digitalen Strom mitschwimmen und verlor sich dabei selbst. Den Kern des modernen Webs ignorierend – der Forderung nach Partizipation und Mitbestimmung – kann eine noch so funktionale Anwendung letztlich keinen Bestand haben. Während Electronic Arts sich mit seiner Distributions- und Kommunikationspolitik selbst ins Web 1.0 Zeitalter zurück katapultiert, ist der Ruf der Verbraucher nach Mitbestimmung lauter denn je. In einem offenen Brief wird mehr Transparenz im Umgang mit Nutzerdaten gefordert, zudem wird der Ruf nach informationeller Selbstbestimmung laut. Die Spieler fordern ihre Verbraucherrechte mit einem Nachdruck ein, der stärker ist als bei früheren Protesten. Gleichwohl reichen sie Electronic Arts die Hand und bieten eine offene Diskussion an, die „für beide Seiten eine gewinnbringende Situation herstellt“.

Eine Diskussionsplattform scheint indessen bereits in Reichweite: Die Piratenpartei bereitet gemeinsam mit der Fachhochschule Köln eine öffentliche Podiumsdiskussion vor an der Anbieter, Verbraucher, Politik und Wissenschaft gleichermaßen beteiligt werden sollen.

EA entdeckt das Orwell´sche Geschäftsmodell

Nachdem man sich an Meldungen zu Gesetzesübertretungen des Staates im Datenschutzbereich leider schon fast gewöhnt hat, sorgt nun der Spielehersteller Electronic Arts (EA) im Zuge des Starts von „Battlefield 3“ für Aufsehen.

In der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und in den Datenschutz-Richtlinien von EA verbergen sich zahlreiche grobe Verstöße gegen deutsches Datenschutzrecht. So nimmt sich die Firma heraus, mittels einer Software von Origin auf den Computern der Kunden permanent Daten zu sammeln und auszuwerten.

In Zusammenarbeit mit dem Juristen Thomas Schwenke hat sich GAMESTAR die EULA angeschaut und die einzelnen Klauseln beleuchtet (http://www.gamestar.de/spiele/battlefield3/artikel/analyse_zur_eula_von_ea_origin,45612,2561554,3.html).

Zusammengefasst verlangt EA die Zustimmung zu folgenden Berechtigungen:

  • die Lizenzrechte für alle EA-Produkte automatisiert und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen
  • Informationen über Computer, Hardware, Medien und Software zu verwenden, um Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendungen zu aktualisieren
  • das Sammeln, Übertragen, Speichern und Nutzen diverser Daten, darunter Informationen über das Nutzungsverhalten und die installierte Soft- und Hardware
  • die erlangten Daten für „Marketingzwecke“ zu verwenden und an „Partner“ weiterzugeben

Bereits am 26.10.2011 machten die PIRATEN mit in einer Pressemitteilung auf dieses Problem aufmerksam (http://www.piratenpartei.de/node/1473/57007).

Sebastian Kreutz von Piraten-Gaming e.V. und der 2. Vorsitzende des Landesverbandes der PIRATEN NRW Kai Schmalenbach äußerten sich dort sehr kritisch: „Wir fordern die Unterhaltungsindustrie zur Einhaltung geltender Gesetze auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen nicht dem Zweck, sich um geltende Rechtssprechung zu drücken. Wie bereits im Bundesdatenschutzgesetz verankert, fordern wir dem Nutzer die bedingungslose Kontrolle über seine Daten zu geben. Dazu zählt eine transparente Aufklärung über zu erhebende Daten sowie ein „Opt-In-Verfahren“, bei dem der Nutzer explizit der Datenübermittlung zustimmen muss. Dabei dürfen dem Nutzer keine Nachteile durch Widerruf entstehen.“

Eine Erklärung gab EA bisher nicht ab. Wir rufen dazu auf, Spiele von EA bis zu einer Klärung des Sachverhalts im Sinne des Datenschutzes zu boykottieren.

Da sich EA derzeitig nicht äußert und keine Anstalten macht die EULA zu überarbeiten, haben sich schon Leute zusammengetan und eine Online-Petition gestartet. Die Petition fordert ein Verkaufsstop in Deutschland, solange die EULA nicht an deutsche Gesetzte angepasst wird. Wir können diese Petition nur unterstützen und rufen zur Unterzeichnung auf:

http://openpetition.de/petition/online/verkaufsstopp-fuer-battlefield-3-in-deutschland

(Vielen Dank für den Beitrag an Patrick Ratzmann aus Schleswig Holstein) 

Trojaner-Affäre entwickelt sich zu deutschem Watergate

Die am Sonntag vom Chaos Computer Club offen gelegte staatliche Schadsoftware schlägt immer höhere Wellen: Während sich Behörden in Dementi und gegenseitigen Schuldzuweisungen üben, gelangen immer mehr Informationen ans Tageslicht. Sukzessive offenbart sich ein Geflecht aus Amtsmissbrauch, Inkompetenz und systematischem Verfassungsbruch, was die Methoden von deutschen Ermittlungsbehörden gefährlich nahe an die Stasi rückt. Ein deutsches Watergate?

Zur Vorgeschichte

Im September 2008 wurde der Piratenpartei ein geheimes Dokument aus dem bayerischen Justizministerium zugespielt. Es deutete auf den illegalen Einsatz staatlicher Überwachungssoftware hin, die unter Anderem zum Abhören von Skype-Telefonaten eingesetzt werden sollte. Nach Publikation dieser Informationen auf der Website der Piratenpartei kam es zur Hausdurchsuchung des damaligen Pressesprechers, welcher den Artikel online gestellt hatte sowie zur Beschlagnahmung eines parteiinternen Servers.
Bereits im Februar des gleichen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und strenge Auflagen zur Infiltration von Computersystemen erlassen. Anhand jener wäre der Funktionsumfang des vom bayrischen Justizministerium beschriebenen Trojaners grob verfassungswidrig gewesen.
Dass es tatsächlich zum Einsatz des Trojaners kam, zeigte sich erst später. Mitte 2009 entwendeten Zollbeamte bei der Kontrolle einen Laptop, dessen Besitzer der Mitarbeiter einer Psychopharmaka-Firma war. Auf seinem  Laptop installierten sie unbemerkt den Trojaner. Er stand weder im Verdacht eines Kapitalverbrechens, noch des Terrorismus. Vielmehr bestand eine rechtlich unklare Situation bei der Ausfuhr von Psychopharmaka, was Grund genug für die Behörden war, den Computer des Mitarbeiters zu infiltrieren.
Monate später fiel dem Anwalt des Betroffenen auf, dass der Trojaner wesentlich mehr tat, als Skype-Telefonate abzuhören. Er übermittelte alle 30 Sekunden ein Bildschirmfoto, insgesamt 60.000 an der Zahl. Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, denn so waren besuchte Websites, geschriebene E-Mails, betrachtete Fotos, persönliche Dokumente und vieles mehr für die Beamten sichtbar – weit mehr als zulässig. Eine Anklage gibt es bis heute nicht, geschweige denn einen Anfangsverdacht, der eine derartige Grundrechtsverletzung auch nur annähernd rechtfertigen würde.
Am 20. Januar 2011 erklärte das Landshuter Landgericht diese Form von Eingriff letztlich als rechtswidrig, doch war es in der Zwischenzeit zu mehreren illegalen Einsätzen des Trojaners gekommen, den die Beamten bei Einbrüchen in Räumlichkeiten aufspielten – jedes Mal ohne eine terroristische Bedrohung als Anlass.

Die Enthüllung durch den CCC

Der Chaos Computer Club erhielt in den letzten Monaten mehrere Festplatten mit dem Verdacht auf besagten Trojaner, darunter die Festplatte aus dem zuvor erwähnten Verfahren. Die Experten waren in der Lage, den Quellcode des Trojaners zu rekonstruieren und stellten dabei erschreckendes fest: Die Schadsoftware ist zu all dem fähig, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verboten hatte:
  • Aufzeichnung von Bildschirmfotos
  • Aktivierung von Mikrofon und Webcam, um Wohnräume zu überwachen
  • Fernsteuerung des Computers
  • Lesen, Schreiben und Verändern von Daten auf der Festplatte
  • Nachladen von weiterem Schadcode via Internet
In einer Zeit, in der wir Computer als unser ausgelagertes Gedächtnis nutzen; private Texte, Fotos, Videos und unsere Sozialkontakte darüber pflegen, geht ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre weit über das hinaus, wozu die Stasi jemals fähig war. Schlimmer noch: Die Möglichkeit, Dateien zu schreiben und zu manipulieren ermöglicht es sogar, Beweismittel zu erzeugen, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt, geschweige denn einen Fremdeingriff belegen könnte. Der Trojaner ist dadurch eigenständig in der Lage, die Protokolle seiner Ausführungen selbst zu löschen und so seine Spuren zu verwischen. Er ist allerdings so schlampig programmiert, dass es für jeden findigen Hacker kein Problem darstellt, ihn zu seinem Nutzen zu missbrauchen. Dass das Platzieren derartiger „Beweismittel“ teils gezielt abläuft, musste Anfang des Jahres ein Manager der HSH Nordbank feststellen, dem kinderpornografische Inhalte untergeschoben wurden. Umso mehr wirkt der Einsatz des Trojaners absurd, denn seine bloße Existenz stellt jegliche mit ihm gewonnene Beweiskraft in Frage.

Vorsatz und Verschleierung

Der CCC fand auch zwei Ziel-IPs von Kontrollservern für den Trojaner heraus. Einer davon liegt in den USA, offenbar bewusst außerhalb unserer Jurisdiktion platziert. Der andere steht in Düsseldorf – ein Hinweis auf das LKA NRW?
Am Tag nach der Veröffentlichung jedenfalls übte sich das Bundesinnenministerium in Dementi. Es handele sich nicht um den sog. Bundestrojaner. Nachdem einer der zuvor anonymen Absender der Festplatten sich als im Jahr 2009 Geschädigter des Bayern-Trojaners zu erkennen gab, führte dann die Spur zu den Landesbehörden. Seit gestern greift in den betroffenen Ministerien und Behörden Nervosität um sich, mehr und mehr verstricken sie sich in Widersprüche. Trotz des Urteils des Landshuter Landgerichts kommentierte das bayrische Innenministerium, es sehe keinen Rechtsbruch, da es kein höchstrichterliches Urteil gebe. Tatsächlich aber stellt das Landshuter Landgericht in diesem Fall die höchste Instanz dar, mit anderen Worten: Das Landesinnenministerium ignoriert die Judikative und damit die Gewaltenteilung.
Nachfolgend kippten die Bundesländer reihenweise, teils durch offizielle Bestätigungen des Trojanereinsatzes, teils durch schief gegangene Dementi. Besonders interessant ist der Fall NRW: Während hier das Innenministerium nichts von einem Einsatz wissen wollte, gab die Gewerkschaft der Polizei den Einsatz des Trojaners zu.

Bild: 0zaptis.info

Auf der kurzfristig eingerichteten Website http://0zapftis.info/ lässt sich nun in Echtzeit verfolgen, in welchen Bundesländern verfassungswidrige Einsätze der Abhörsoftware stattfanden. Inzwischen liegt die Quote bei 50%, womit das anfängliche Dementi des Bundesinnenministeriums wie ein schlechter Scherz erscheint. Scheinbar wurde die Software nicht auf Bundesebene eingesetzt, dafür aber nahezu flächendeckend von den Behörden der Länder. Das Endergebnis bleibt das gleiche: Ein massiver Eingriff in die Grundrechte und das trotz vorherigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung.

Noch mehr pikante Details hat die Sicherheitsfirma

F-Secure zutage gefördert, die Antiviren-Software herstellt. Ihr ist die Installationsdatei des Trojaners in die Hände gefallen, nicht jedoch durch die genannten Festplatten, sondern durch den Hersteller der Schadsoftware selbst: dieser hatte den Installer auf virustotal.com hochgeladen – eine Plattform, mit der sich Viren gegen verschiedene Antivirenprogramme testen lassen. Die dabei aufgedeckte Spur führt zu einer hessischen Softwarefirma namens DigiTask, bei der das Kölner Zollkriminalamt den Trojaner für über 2 Millionen Euro in Auftrag gegeben hatte. Das war im Jahr 2009, also bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Schaut man sich DigiTask genauer an, erhält man hier geradezu den Eindruck organisierter Kriminalität. Die Wirtschaftswoche hatte 2008 aufgedeckt, dass die Firma in einen Abhörskandal der Telekom verwickelt war. Darüber hinaus wurde der ehemalige Inhaber wegen jahrelanger Bestechung von Zollfahndern verurteilt – ironischerweise eben jener Kölner Zollbehörde, die zu den Stammkunden von DigiTask zählt.
Alleine aus öffentlich zugänglichen Informationen lässt sich entnehmen, dass DigiTask über 13 Millionen Euro Umsatz aus Steuergeldern mit der Lieferung eindeutig verfassungswidriger Abhörsysteme erwirtschaftet hat. Ein Lieferauftrag der hessischen Polizei sticht dabei ganz besonders ins Auge, wo es um die Belieferung mit Clientsoftware zur Telekommunikationsüberwachung geht:
„Es ist zu erwarten, dass sich in der Regel bis zu 500 Anwender zeitgleich anmelden“.

Eine derart massive Infrastruktur deutet nicht gerade auf einen sporadischen Einsatz der fraglichen Abhörsoftware hin. Ein weiteres Detail: Die Firma ist eine hundertprozentige Tochter von Deloitte – einem der weltweit vier größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen. In dessen Beirat sitzt unter Anderem Otto Schily, ehemaliger Bundesinnenminister der SPD, der in seiner letzten Legislaturperiode den Grundstein für die Onlinedurchsuchung legte.

Zersetzung der Demokratie

Deutschland ist bereits geprägt durch eine lange Liste von Hardlinern in der Position des Innenministers. Häufige, deutlich verfassungsfeindliche Forderungen und Parolen sind hier bereits trauriger Alltag. Doch ein in der Praxis durchgeführter, derart flächendeckender und systematischer Verfassungsbruch ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Er korreliert zeitlich mit der immer noch herausgezögerten Erneuerung des ebenfalls verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes und könnte Deutschland in eine tiefe Verfassungskrise stürzen. Die Ignoranz gegenüber der Gewaltenteilung in einigen Ministerien könnte die Situation bis zu einem deutschen Watergate eskalieren lassen. Die weit verbreitete Inkompetenz zur Bewertung moderner Überwachungstechnik in den Behörden selbst lässt den treibenden Kräften dabei leichtes Spiel.
Die Piratenpartei warnt bereits seit Jahren vor der Einführung derartiger Überwachungstechnologien, dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Die sich jetzt zeigende Situation bestätigt die schlimmsten Befürchtungen und dürfte das Vertrauen in die Behörden und den Rechtsstaat nachhaltig, vielleicht sogar irreparabel zerstören.
Was nun folgen muss, ist eine Wiederherstellung der Gewaltenteilung mit einer echten gegenseitigen Kontrolle, frei nach Ensei Tankado “Wer überwacht die Wächter?”. Die Überwachungsfantasien auf Basis eines künstlich erzeugten Terrorwahns müssen effektiv gebremst werden. Der erste Schritt dahin muss jetzt die schonungslose Offenlegung aller Umstände und Prozesse sein, die zu einer derart massiven Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien geführt haben.
Die Piratenpartei NRW hat zu diesem Zweck einen umfangreichen Fragenkatalog an die Ministerien und das LKA des Landes gesendet und fordert nun vollkommene Transparenz in diesem Fall ein.
Bei der Geschwindigkeit, mit der neue Informationen ans Tageslicht kommen, dürfte in den nächsten Tagen jedoch mit weiteren Skandalen zu rechnen sein.

Humble Frozen Synapse Bundle

Das vierte zahl-was-du-möchtest Indie-Bundle mit einem Strategie-Toptitel …

Das vom Indie-Spieleentwickler organisierte Humble Indie Bundle geht in die fünfte Runde. Typisch für diese Bundles sind das Zahl-was-du-möchtest-Modell, Multi-Platform Unterstützung der Spiele sowie dass diese kein DRM haben und von Indie-Entwicklern stammen. Diesmal handelt es sich um das grandiose Rundenstrategiespiel Frozen Synapse.

In Frozen Synapse geht es darum sein Team aus Figuren gegen ein anderes Team antreten zu lassen. Dabei kann man rundenweise seine Spielzüge planen sowie auch die des Gegners planen. Anschließend kann man ausprobieren was passieren würde, würden die Züge so passieren. Man spielt also nicht nur mit den eigenen Figuren, sondern kann auch Überlegungen was der Gegner wahrscheinlich tun wird einfließen lassen.

Das ganze passiert dabei in einer kontrastreichen Tron-Stil-artigen Grafik mit manuell erstellten oder zufällig Generierten Figuren und Spielfeldern. Bei den Spielfiguren gibt es solche mit MG, Shotgun, Raketenwerfer und Granatwerfer. Jede Waffe hat ihre ganz eigene Funktion und verlangt anderes planen und Verwendung. Auch die Startpositionen können variieren.

Interessant ist auch, dass man das Spiel komplett asynchron Spielen kann. Ist man nicht eingeloggt und der Gegner legt seinen Zug fest, so bekommt man eine E-Mail. Haben beide Spieler ihren Zug festgelegt werden die Züge durchgeführt und die nächste Planungs-Runde beginnt.

Für jedes Spiel werden Replays gespeichert. Spielen kann man gegen den Computer oder menschliche Spieler. Taktisch und strategisch anspruchsvolle Kost also, aber in diesem Bereich absolut zu empfehlen. Vor allem für einen zahl-was-du-möchtest Preis. Der großartige Soundtrack ist übrigens ebenfalls dabei. Seit Beginn der Aktion wurde übrigens noch das Spiel Trauma als Bonus hinzugefügt.

Wer mehr zahlt als der Durchschnitt bisher gezahlt hat bekommt übrigens das Frozenbyte-Bundle kostenlos dazu! Dieses war ein in der Vergangenheit verfügbares Humble Indie Bundle und enthält das großartige! Trine, 2 Shadowgrounds Spiele, einen Prototypen und Plot.

Die Aktion läuft noch bis inklusive Mittwoch, dem 12.10.

Links dazu:

Die „LANge Nacht der Spielekultur“ in Karlsruhe

Ahoi liebe Freunde des Gaming. Da wir eng mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler zusammenarbeiten, möchten wir euch hier über das vom VDVC geplante, große Medien- und LAN-Event in Karlsruhe informieren.

 Vom 7. Bis zum 9 Oktober findet die „LANge Nacht der Spielkultur“ in „der Lichthöfe“ der staatlichen Karlsruher Hochschule für Gestaltung statt. In einer offenen Barcamp-Atmosphäre sollen Spielern die Möglichkeit zum Informationsaustausch und zum gemeinsamen Zocken geboten werden. Eine großartige Gelegenheit, wie wir finden, da es seit den öffentlichen LAN-Verboten aus dem Jahr 2009 die erste offizielle und öffentliche eSportveranstaltung in Karlsruhe sein wird. Vorträge und Workshops zu den Themen Medienkompetenz, gesellschaftliche und politische Bedeutung, Jugendschutz sowie Mapping- und Modding stecken eine große Vielfalt an informationelle Selbstbestimmungen ab.

Patrick Schönfeldt, Vorsitzender des VDVC unterstreicht noch einmal dieses besondere Event: „Gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten in der Vergangenheit freuen wir uns ganz besonders über dieses kurzfristige Angebot der Hochschule für Gestaltung. Wir haben alles getan und in Bewegung gesetzt, um diese Chance optimal zu nutzen“.

Ebenfalls dabei ist der Retrogames e.V., der eine umfassende Sammlung von klassischen Videospielautomaten pflegt. Dieser wird einige Automaten zur Verfügung stellen und das Programm mit einem Vortrag über diesen frühen Teil der Videospielgeschichte bereichern. Um dem Ereigniss den richtigen Pfiff zu verleihen, realisiert der Verein NetQuarter e.V. eine LAN-Party mit bis zu 120 Spielern. Nahtlos in diese LAN-Party gliedert sich das medienpädagogische Angebot „Spiele(nd) verstehen“ ein, bei dem interessierte Gäste den eSportlern über die Schulter gucken, sich die Spiele erklären lassen und auch selbst ganz zwanglos einmal Hand anlegen können. Dabei ist es egal, ob man sich mit digitalen Medien bisher nicht auskennt, oder ob man nur noch bestimmte Details erfahren möchte.

Für die Teilnahme an der LAN ist vorab ein Unkostenbeitrag von 10€ (incl. 5€ Verzehrgutschein) zu entrichten. Workshops und Vorträge können ohne Voranmeldung und unabhängig von der Teilnahme an der LAN-Party besucht oder bei ausreichendem Interesse sogar selbst angeboten werden.

Wir von Pirate Gaming drücken die Daumen, dass die Veranstaltung gut besucht wird und die Besucher auch viele wichtige Informationen aus den Veranstaltungen mitnehmen werden, damit man nachher von einem großartigen Erfolg sprechen kann. Vielleicht sehen wir uns ja vor Ort.

Xonotic 0.5 veröffentlicht

Der auf Nexuiz basierende quelloffene, freie und damit auch kostenlose Shooter Xonotic wurde in der Version 0.5 veröffentlicht.

Die Version 0.5 ist die zweite veröffentlichte Version nach der Absplittung von Nexuiz. Man teilt in der Release-News mit man habe sich mit der neuen Version noch wesentlich weiter in die spieltechnische Richtung bewegt in die man möchte, sei aber noch nicht bereit sie 1.0, also erste „finale“ Version, zu nennen.

Zu den Neuerungen zählen die Mehrsprachigkeit, neue und aktualisierte Karten, erstmals Fahrzeuge (jedoch noch keine Karten die sie beinhalten), neue Zielsetzung in Spielmechanik wie Waffenbalance und Spielerphysik, und nicht zuletzt ein kleinerer Download durch bessere Kompression.

Das Multi-Plattform Xonotic kann man über HTTP, Torrent oder der digitalen Distributionsplattform Desura herunterladen.

Mit Xonotic möchte man weniger schwankend und subjektiv in der Zielsetzung und Umsetzung sein, vielmehr möchte man ein festes Gameplay-Ziel und ein qualitativ hochwertiges Spiel darauf aufbauen.

gamescom Podcast, Teil 2: eSport und Free2Play Games

In Teil 2 unseres gamescom Podcasts nehmen wir den boomenden Free2Play-Markt ein wenig unter die Lupe und reden über das Thema eSport und Vereinsarbeit. Mit dabei sind n!faculty, die ESL, Gameparents.de und Bigpoint.

Halle 9 der gamescom war dieses Jahr der Dreh- und Angelpunkt zum Thema Online- und Browsergames. Wie auch in den Jahren zuvor nahm hier auch die Electronic Sports League eine große Fläche ein, deren Sitzplätze bei Weitem nicht für den Besucherandrang reichten. Aber auch die Stände der Browsergames-Anbieter wuchsen enorm und verdeutlichten damit das Wachstum der Branche. Doch passt der Free2Play-Markt überhaupt mit den kompetitiv orientierten eSport-Gamern zusammen?
Wir unterhielten uns zu dem Thema mit Ibrahim Mazari von Turtle Entertainment und Heiko Hubertz von Bigpoint, die Themen eSport und Medienkompetenz für Eltern beleuchten wir in dieser Episode mit Gästen vom Kölner Clan n!faculty und den Gameparents.

Unsere Gäste

faculty-arthos Andre ‚Ahrtos‘ Jugel
n!faculty
Thema: Das Vereinsleben bei n!faculty und der Umgang der Öffentlichkeit mit dem Verein
wahlmann Jürgen Wahlmann
Gameparents.de
Thema: Medienkompetenz für Eltern – wie liegt der Bedarf und was können die Gameparents anbieten?
esl-mazari Ibrahim Mazari
Turtle Entertainment (ESL)
Themen: Free2Play-Titel und eSport; Matchmaking mit ESL Versus; der umstrittene E-Postbrief im Rahmen von Trusted Pro und ein Ausblick auf Counter-Strike: Global Offensive
bigpoint-hubertz Heiko Hubertz
Bigpoint
Themen: Geschäftsmodell Free2Play und der Einsatz von Hollywood-Franchises in Browsergames

 

Jetzt anhören (55:28 min.)
Podcast: GC 2011 – Teil 2
Oder auf iTunes anhören

 

RTL Flashmob „DIE ALIENS SIND GELANDET“

Am vergangenen Samstag, den 27. August 2011, fand der vom Pirate Gaming e.V. organisierte RTL Flashmob „Die Aliens sind gelandet“ vor dem Gelände des RTL Hauptsitzes in Köln statt. Die Gamer prangerten den miserabel recherchierten und produzierten, sowie diffamierenden Bericht über das RTL Format „Explosiv“ an und überzeugten dabei durch ein kreatives Auftreten.

 In der kurzen Vorbereitungszeit von 3 Tagen schaffte es die Organisation jedoch mehr als 700 Zusagen über die eigene Facebookseite zu erhalten. Rund 80 kostümierte, im schwarzen „Schlabber-Look“ gekleidete oder gar im Anzug gedresste Spieler versammelten sich dazu vor der RTL Zentrale am Picassoplatz.

Um die Stimmung beim Flashmob, trotz der extrem nassen Wetterbedingungen, auf einem guten Level zu halten, wurden einige spontane Aktionen, wie beispielsweise das Real Life Pong gestartet.

Trotz der etwas mauen Beteiligung seitens der Gamer, beim Blick auf die hohe Zahl der Zusagen, können wir von einem gelungenen Event sprechen. Viele Medien waren anwesend und wurden auf die Missstände beim TV Sender aufmerksam gemacht.

Wir haben für euch ein paar Berichte über das Event zusammen getragen:

Youtube Videos von mchenryneko:

{youtubejw}Um7xY0YlxwI{/youtubejw}
http://www.youtube.com/watch?v=Um7xY0YlxwI

{youtubejw}kZ0Fj4peHSs{/youtubejw}
http://www.youtube.com/watch?v=kZ0Fj4peHSs

Artikel im Kölner Stadtanzeiger

Artikel im Mein Anzeiger

Bildergallery von mchenryarts auf Flickr