Nachdem man sich an Meldungen zu Gesetzesübertretungen des Staates im Datenschutzbereich leider schon fast gewöhnt hat, sorgt nun der Spielehersteller Electronic Arts (EA) im Zuge des Starts von „Battlefield 3“ für Aufsehen.
In der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) und in den Datenschutz-Richtlinien von EA verbergen sich zahlreiche grobe Verstöße gegen deutsches Datenschutzrecht. So nimmt sich die Firma heraus, mittels einer Software von Origin auf den Computern der Kunden permanent Daten zu sammeln und auszuwerten.
In Zusammenarbeit mit dem Juristen Thomas Schwenke hat sich GAMESTAR die EULA angeschaut und die einzelnen Klauseln beleuchtet (http://www.gamestar.de/spiele/battlefield3/artikel/analyse_zur_eula_von_ea_origin,45612,2561554,3.html).
Zusammengefasst verlangt EA die Zustimmung zu folgenden Berechtigungen:
- die Lizenzrechte für alle EA-Produkte automatisiert und ohne Benachrichtigung des Nutzers zu überprüfen
- Informationen über Computer, Hardware, Medien und Software zu verwenden, um Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendungen zu aktualisieren
- das Sammeln, Übertragen, Speichern und Nutzen diverser Daten, darunter Informationen über das Nutzungsverhalten und die installierte Soft- und Hardware
- die erlangten Daten für „Marketingzwecke“ zu verwenden und an „Partner“ weiterzugeben
Bereits am 26.10.2011 machten die PIRATEN mit in einer Pressemitteilung auf dieses Problem aufmerksam (http://www.piratenpartei.de/node/1473/57007).
Sebastian Kreutz von Piraten-Gaming e.V. und der 2. Vorsitzende des Landesverbandes der PIRATEN NRW Kai Schmalenbach äußerten sich dort sehr kritisch: „Wir fordern die Unterhaltungsindustrie zur Einhaltung geltender Gesetze auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen nicht dem Zweck, sich um geltende Rechtssprechung zu drücken. Wie bereits im Bundesdatenschutzgesetz verankert, fordern wir dem Nutzer die bedingungslose Kontrolle über seine Daten zu geben. Dazu zählt eine transparente Aufklärung über zu erhebende Daten sowie ein „Opt-In-Verfahren“, bei dem der Nutzer explizit der Datenübermittlung zustimmen muss. Dabei dürfen dem Nutzer keine Nachteile durch Widerruf entstehen.“
Eine Erklärung gab EA bisher nicht ab. Wir rufen dazu auf, Spiele von EA bis zu einer Klärung des Sachverhalts im Sinne des Datenschutzes zu boykottieren.
Da sich EA derzeitig nicht äußert und keine Anstalten macht die EULA zu überarbeiten, haben sich schon Leute zusammengetan und eine Online-Petition gestartet. Die Petition fordert ein Verkaufsstop in Deutschland, solange die EULA nicht an deutsche Gesetzte angepasst wird. Wir können diese Petition nur unterstützen und rufen zur Unterzeichnung auf:
http://openpetition.de/petition/online/verkaufsstopp-fuer-battlefield-3-in-deutschland
(Vielen Dank für den Beitrag an Patrick Ratzmann aus Schleswig Holstein)