Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornograhie in Kommunikationsnetzen“ wurde heute von Bundespräsident Horst Köhler unterschreiben. Das höchst umstrittene Gesetz, welches grundsätzlich die Möglichkeit schafft, eine Zensurinfrastruktur im Internet einzurichten, hatte zum Zeitpunkt der Niederschrift in der Onlinecommunity eine Welle der Empörung ausgelöst.
Trotz der 134.015 Unterschriften in der Petition, die schon damals forderte, dass der Gesetzesentwurf verworfen werden sollte, wurde nun das Gesetz, welches Köhler schon im Sommer 2009 zur Überprüfung vorlag, varifiziert. Das Bundeskanzleramt hatte Köhler damals mitgeteilt, dass die im Zugangserschwerungsgestz vorgesehenen Sperren nicht weiterverfolgt würden. Stattdessen sollte die Möglichkeit genutzt werden, Kinderpornos direkt von den Servern zu löschen. Auf der eigenen Website des Bundespräsidenten wurde ein kurzer Kommentar veröffentlicht, in dem vorgetragen wird, dass „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ bestünden, „die ihm an einer Ausfertigung gehindert hätten“. Ausgehend von der Stellungnahme vom 4. Februrar 2010 der Bundesregierung, werde nun darauf gehofft, dass auf „Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie aus dem Internet entfernt werde.
Aktuelles:
Wie zu erwarten hat der AK Zensur mit Hilfe von Juristen eine Verfassungsklage angekündigt. Gleichzeitig fordert der Arbeitskreis alle Bundestagsabgeordnete dazu auf, die sofortige Aufhebung des von Köhler unterschriebenen Gesetzes zu unterstützen.
Der AK Zensur sagt selbst: „Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden.“