Archiv der Kategorie: Politik

Klarstellung: BIU lädt zur Podiumsdiskussion – GC 2013

Aus aktuellem Anlass möchten wir hier einige Grundlegende Dinge zur Gamescom 2013 klarstellen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Nach einer Statusmeldung der Facebookseite der Gamescom Köln, in der berichtet wird, dass am 21. August um 16.15 Uhr im Kongresszentrum Nord eine Podiumsdiskussion mit Politikern des aktuellen Bundestages und des Landtages Nordrhein-Westfalen stattfindet, kochten bei vielen Usern die Emotionen hoch, zudem gab es wüste Beschimpfungen und Aufrufe zum Boykott der Diskussion und sogar der Messe.

Grundlegend waren auch wir im ersten Moment überrascht. Eine Podiumsdiskussion, organisiert vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., unter dem Titel „Yes, we play!?“ kann äußerst interessant werden, zumal es sich ja auch um eine Spielemesse für PC- und Videospiele handelt. Insbesondere waren wir aber überrascht, wer alles zu dieser Podiumsdiskussion eingeladen werden sollte: Herbert Behrens, MdB (Die Linke), Thomas Jarzombek, MdB (CDU/CSU), Jimmy Schulz, MdB (FDP), Malte Spitz (Bundesvorstand Bündnis 90 / Die Grünen) und Alexander Vogt, MdL (SPD, Nordrhein-Westfalen). Interessante Namen für die einen, für uns zunächst blanker Hohn. Sollte zu einer solchen Veranstaltung nicht auch die Partei eingeladen werden, die sich mit dem Thema weitaus länger auseinandergesetzt hat, als alle anderen. Die Piraten sind die einzigen, die sich aus der Generation Gamer entwickelt haben und sogar Demos gegen den „Killerspiele“-Wahn organisierten. Gerade auch, weil die unsere Existenz von Pirate Gaming e.V. den Spielern weiterhin vermitteln versucht, dass politische Entscheidungen durchaus Auswirkungen auf ihr Hobby haben können und es in einigen Fällen auch hatten.

Die Kritik brodelte in uns auf. Eine solche Podiumsdiskussion sollte fair geführt werden. Wir waren und sind teilweise aber auch noch der Ansicht, dass diese Veranstaltung, auch ob der Kürze von einer Stunde bedingt, eher zu einer politischen Werbeveranstaltung werden wird, bei der alle Teilnehmer nahezu dieselbe Position einnehmen, um möglichst positiv in Erscheinung zu treten. Auch der Wissenstand, worüber in der Gesprächsrunde, die von Nils Bomhoff (MTV game one) moderiert wird, sollte infrage gestellt werden. Haben doch schon viele Politiker in der Gamingbranche große Fehltritte bewiesen. Besonders sei Thomas Jarzombek, der ja auch anwesend sein wird, zu nennen, der durch viele leere Plattitüden und Unwissenheit im ESL Talk geglänzt hatte. So nahm er beispielsweise im Vorgespräch die Positionen der NRW-Piraten zu modernen Lehrmitteln auf und stellte diese im folgenden Talk als seine eigenen Ideen dar, wenngleich das Programm seiner Partei zu dem Thema erst Jahre später Stellung bezog.

Nichtsdestotrotz bitten wir alle Fans, Freunde, Leser und Befürworter eines politischen Konsenses in der Spielebranche, besonnen zu bleiben. Wir sind nicht froh darüber, wie der BIU mit dieser Thematik umzugehen scheint, sind aber auch so fair, diese Diskussion als das anzunehmen, was sie sein wird. Insbesondere wir von der Pirate Gaming Redaktion werden versuchen, vor Ort kritische Fragen zu stellen, die nicht nur darauf abzielen, was die persönlichen Intentionen und Meinungen der anwesenden Politiker sein werden. Wir wünschen, dass die Diskussion dazu führt, dass die Spieler erkennen können, welche Partei eine bestimmte Meinung vertritt. Es nützt nämlich keinem Besucher etwas, wenn er nicht erfährt, welche Verbote eine Partei durchsetzen wollte oder gar schon durchgesetzt hat.

Bitte bleibt so fair und boykottiert auf Grund der Entscheidung des BIU nicht die Messe oder die Diskussion und zeigt euch gewohnt kritisch hinterfragend. Denn nur auf diese Art und Weise kann man, ohne emotional gesteuert zu werden, eine wahre Meinung vertreten.

Vielen Dank

Eure Pirate Gaming e.V. Redaktion und Vorstand

Jung & Naiv – Politik einfach erklärt

Wenn man sich Abends politische Talkshows wie “Günther Jauch” oder “Hart aber Fair” anschaut, bekommt man oftmals eine gute Show zu sehen. Möglichst konträre Meinungsführer werden von den Machern in die Studios eingeladen, um dort lautstark gegeneinander anzuschreien. Doch oftmals fragt man sich nach diesen inszenierten politischen Showkämpfen, was denn nun eigentlich beim Publikum hängengeblieben ist, oder ob der Konflikt nur der Unterhaltung diente.

Ein Beitrag von Thomas Baier:

Viele Politiker fallen in eine Fachsprache, die voraussetzt dass dem Zuschauer Begriffe wie “Europäischer Stabilitätsmechanismus” oder “Troika” geläufig sind. Beim Otto Normalzuschauer kommt diese Fachsprache als Phrasendrescherei an, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass er die Politik als Weltfremd empfindet, und sich von ihr abwendet.

Diese Problematik hat auch der Wahlberliner Tilo Jung erkannt, der als “freier Chefredakteur” vor allem über soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook publiziert. in seinen Youtube-Interviews stellt er Fragen, zu aktuellen politischen Ereignissen, aus der Sicht eines 17-jährigem, der im nächsten Jahr erstmals Wählen darf. Sobald einer der eingeladenen Experten Fachbegriffe verwendet, die nicht allgemein geläufig sind, grätscht Tilo dazwischen, und ist sich auch nicht zu schade vermeintlich dumme Fragen zu stellen. So fragt er zum Beispiel Sarah Wagenknecht: “Wer ist Oskar Lafontaine.”

Mit dieser naiven Fragerei, die auch schon im Titel der Sendung “Jung und Naiv – Politik für Desinteressierte” enthalten ist, erschafft Tilo Jung eine Gesprächsatmosphäre in der der Zuschauer nachhaltig etwas lernt, und es dem jeweiligen Experten/Politiker schwierig gemacht wird sich hinter den sonst üblichen Fachbegriffen zu verschanzen. “Jung und Naiv – Politik für Desinteressierte” ist ein Geheimtipp, für alle, die wissen wollen was in der Welt abgeht, ohne jeden Tag die FAZ lesen zu müssen. Anschauen könnt ihr euch die mittlerweile über fünfzig Videos auf jungundnaiv.de.

Bundestag lehnt Indizierungs-Petition ab

Wie das Portal Stigma Videospiele berichtet, wurde eine Petition des Verbandes für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) zur Abschaffung der Indizierung von Videospielen beim Deutschen Bundestag abgewiesen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte dem Initiator der Petition, Patrik Schönfeldt, Vorsitzender des VDVC, mit, „dass angesichts der Entwicklung in den entsprechenden Medien gerade eine Intensivierung und Verbesserung des Jugendschutzes erforderlich ist.“
Außerdem hält der Bundestag eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch für nicht geboten, da aus „seiner Sicht die Regelung erforderlich ist, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährlichen Medieninhalten zu gewährleisten.“
Eine öffentliche Mitzeichnung der Petition, bei der die Gamer-Gemeinschaft offensiv für die Petition hätte werben können, hat der Bundestag damals nicht zugelassen.

JuPis veranstalteten Sommercamp und Bundesmitgliederversammlung

Die Jungen Piraten veranstalteten in der vergangenen Woche vom 5. bis zum 12. August ihr Sommercamp im niedersächsischen Vechta. Auf dem Programm standen neben Diskussionen und Workshops zu Themen wie Sexismus auch Geländespiele. So wurde Capture the Flag oder Counter Strike im „Real Life“ nachgespielt. Dabei wurde offenbar mit allen Bandagen gekämpft. Ein Teilnehmer twitterte „Hast du schonmal ein Geländespiel mit den JuPis erlebt?“ „Nein.“ „Versuch zu überleben!“
Neben den Mitgliedern der Jungen Piraten waren auch Vertreter anderer Jugendorganisationen, wie der Grünen Jugend Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der „Jeunes du Parti Pirate“ (Junge Piraten Frankreich), sowie der griechischen Piratenpartei anwesend.
Ziel des Camps war es junge Menschen für Politik zu begeistern. Fragt man Christina König ist dies gelungen: „Das Camp war ein voller Erfolg. Im kommenden Jahr hoffen wir noch mehr junge Menschen von Politik zu begeistern und mit unseren Idealen ansprechen zu können.“
Im Rahmen des Sommercamps fand auch die außerordentliche Bundesmitgliederversammlung der Jungen Piraten am Samstag den 11. August statt. Die 40 stimmberechtigten Mitglieder beschlossen eine vereinfachte Organisationsstruktur und Anpassungen in der Satzung.

Junge Piraten kritisieren Union

Die Jungen Piraten, die Jugendorganisation der Piratenpartei, kritisiert die Haltung der Union in Sachen Computerspielen. Anlässlich der Preisverleihung des Deutschen Computerspielpreises kritisiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Form ihres Kultur- und Medienpolitischen Sprechers Wolfgang Börnsen die Veranstaltung.

Konkret geht es Börnsen um die Nominierung des Ego-Shooters Crysis 2. „Killerspiele“, so die Argumentation, sollen nicht honoriert werden dürfen. „Die Union beweist hier, dass sie noch immer nicht zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit Computerspielen als Kulturgut in der Lage ist“, erklärt Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl in Schlswig-Holstein und Mitglied der Jungen Piraten. Allein die Verwndung des Labels „Killerspiele“ zeige, wie wenig sich die Union mit der Thematik auseinandergesetzt habe. Auch setze der Begriff Computerspieler mit Mördern gleich. Dies empfänden viele Gamer als beleidigend.

Trojaner-Affäre entwickelt sich zu deutschem Watergate

Die am Sonntag vom Chaos Computer Club offen gelegte staatliche Schadsoftware schlägt immer höhere Wellen: Während sich Behörden in Dementi und gegenseitigen Schuldzuweisungen üben, gelangen immer mehr Informationen ans Tageslicht. Sukzessive offenbart sich ein Geflecht aus Amtsmissbrauch, Inkompetenz und systematischem Verfassungsbruch, was die Methoden von deutschen Ermittlungsbehörden gefährlich nahe an die Stasi rückt. Ein deutsches Watergate?

Zur Vorgeschichte

Im September 2008 wurde der Piratenpartei ein geheimes Dokument aus dem bayerischen Justizministerium zugespielt. Es deutete auf den illegalen Einsatz staatlicher Überwachungssoftware hin, die unter Anderem zum Abhören von Skype-Telefonaten eingesetzt werden sollte. Nach Publikation dieser Informationen auf der Website der Piratenpartei kam es zur Hausdurchsuchung des damaligen Pressesprechers, welcher den Artikel online gestellt hatte sowie zur Beschlagnahmung eines parteiinternen Servers.
Bereits im Februar des gleichen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und strenge Auflagen zur Infiltration von Computersystemen erlassen. Anhand jener wäre der Funktionsumfang des vom bayrischen Justizministerium beschriebenen Trojaners grob verfassungswidrig gewesen.
Dass es tatsächlich zum Einsatz des Trojaners kam, zeigte sich erst später. Mitte 2009 entwendeten Zollbeamte bei der Kontrolle einen Laptop, dessen Besitzer der Mitarbeiter einer Psychopharmaka-Firma war. Auf seinem  Laptop installierten sie unbemerkt den Trojaner. Er stand weder im Verdacht eines Kapitalverbrechens, noch des Terrorismus. Vielmehr bestand eine rechtlich unklare Situation bei der Ausfuhr von Psychopharmaka, was Grund genug für die Behörden war, den Computer des Mitarbeiters zu infiltrieren.
Monate später fiel dem Anwalt des Betroffenen auf, dass der Trojaner wesentlich mehr tat, als Skype-Telefonate abzuhören. Er übermittelte alle 30 Sekunden ein Bildschirmfoto, insgesamt 60.000 an der Zahl. Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, denn so waren besuchte Websites, geschriebene E-Mails, betrachtete Fotos, persönliche Dokumente und vieles mehr für die Beamten sichtbar – weit mehr als zulässig. Eine Anklage gibt es bis heute nicht, geschweige denn einen Anfangsverdacht, der eine derartige Grundrechtsverletzung auch nur annähernd rechtfertigen würde.
Am 20. Januar 2011 erklärte das Landshuter Landgericht diese Form von Eingriff letztlich als rechtswidrig, doch war es in der Zwischenzeit zu mehreren illegalen Einsätzen des Trojaners gekommen, den die Beamten bei Einbrüchen in Räumlichkeiten aufspielten – jedes Mal ohne eine terroristische Bedrohung als Anlass.

Die Enthüllung durch den CCC

Der Chaos Computer Club erhielt in den letzten Monaten mehrere Festplatten mit dem Verdacht auf besagten Trojaner, darunter die Festplatte aus dem zuvor erwähnten Verfahren. Die Experten waren in der Lage, den Quellcode des Trojaners zu rekonstruieren und stellten dabei erschreckendes fest: Die Schadsoftware ist zu all dem fähig, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verboten hatte:
  • Aufzeichnung von Bildschirmfotos
  • Aktivierung von Mikrofon und Webcam, um Wohnräume zu überwachen
  • Fernsteuerung des Computers
  • Lesen, Schreiben und Verändern von Daten auf der Festplatte
  • Nachladen von weiterem Schadcode via Internet
In einer Zeit, in der wir Computer als unser ausgelagertes Gedächtnis nutzen; private Texte, Fotos, Videos und unsere Sozialkontakte darüber pflegen, geht ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre weit über das hinaus, wozu die Stasi jemals fähig war. Schlimmer noch: Die Möglichkeit, Dateien zu schreiben und zu manipulieren ermöglicht es sogar, Beweismittel zu erzeugen, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt, geschweige denn einen Fremdeingriff belegen könnte. Der Trojaner ist dadurch eigenständig in der Lage, die Protokolle seiner Ausführungen selbst zu löschen und so seine Spuren zu verwischen. Er ist allerdings so schlampig programmiert, dass es für jeden findigen Hacker kein Problem darstellt, ihn zu seinem Nutzen zu missbrauchen. Dass das Platzieren derartiger „Beweismittel“ teils gezielt abläuft, musste Anfang des Jahres ein Manager der HSH Nordbank feststellen, dem kinderpornografische Inhalte untergeschoben wurden. Umso mehr wirkt der Einsatz des Trojaners absurd, denn seine bloße Existenz stellt jegliche mit ihm gewonnene Beweiskraft in Frage.

Vorsatz und Verschleierung

Der CCC fand auch zwei Ziel-IPs von Kontrollservern für den Trojaner heraus. Einer davon liegt in den USA, offenbar bewusst außerhalb unserer Jurisdiktion platziert. Der andere steht in Düsseldorf – ein Hinweis auf das LKA NRW?
Am Tag nach der Veröffentlichung jedenfalls übte sich das Bundesinnenministerium in Dementi. Es handele sich nicht um den sog. Bundestrojaner. Nachdem einer der zuvor anonymen Absender der Festplatten sich als im Jahr 2009 Geschädigter des Bayern-Trojaners zu erkennen gab, führte dann die Spur zu den Landesbehörden. Seit gestern greift in den betroffenen Ministerien und Behörden Nervosität um sich, mehr und mehr verstricken sie sich in Widersprüche. Trotz des Urteils des Landshuter Landgerichts kommentierte das bayrische Innenministerium, es sehe keinen Rechtsbruch, da es kein höchstrichterliches Urteil gebe. Tatsächlich aber stellt das Landshuter Landgericht in diesem Fall die höchste Instanz dar, mit anderen Worten: Das Landesinnenministerium ignoriert die Judikative und damit die Gewaltenteilung.
Nachfolgend kippten die Bundesländer reihenweise, teils durch offizielle Bestätigungen des Trojanereinsatzes, teils durch schief gegangene Dementi. Besonders interessant ist der Fall NRW: Während hier das Innenministerium nichts von einem Einsatz wissen wollte, gab die Gewerkschaft der Polizei den Einsatz des Trojaners zu.

Bild: 0zaptis.info

Auf der kurzfristig eingerichteten Website http://0zapftis.info/ lässt sich nun in Echtzeit verfolgen, in welchen Bundesländern verfassungswidrige Einsätze der Abhörsoftware stattfanden. Inzwischen liegt die Quote bei 50%, womit das anfängliche Dementi des Bundesinnenministeriums wie ein schlechter Scherz erscheint. Scheinbar wurde die Software nicht auf Bundesebene eingesetzt, dafür aber nahezu flächendeckend von den Behörden der Länder. Das Endergebnis bleibt das gleiche: Ein massiver Eingriff in die Grundrechte und das trotz vorherigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung.

Noch mehr pikante Details hat die Sicherheitsfirma

F-Secure zutage gefördert, die Antiviren-Software herstellt. Ihr ist die Installationsdatei des Trojaners in die Hände gefallen, nicht jedoch durch die genannten Festplatten, sondern durch den Hersteller der Schadsoftware selbst: dieser hatte den Installer auf virustotal.com hochgeladen – eine Plattform, mit der sich Viren gegen verschiedene Antivirenprogramme testen lassen. Die dabei aufgedeckte Spur führt zu einer hessischen Softwarefirma namens DigiTask, bei der das Kölner Zollkriminalamt den Trojaner für über 2 Millionen Euro in Auftrag gegeben hatte. Das war im Jahr 2009, also bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Schaut man sich DigiTask genauer an, erhält man hier geradezu den Eindruck organisierter Kriminalität. Die Wirtschaftswoche hatte 2008 aufgedeckt, dass die Firma in einen Abhörskandal der Telekom verwickelt war. Darüber hinaus wurde der ehemalige Inhaber wegen jahrelanger Bestechung von Zollfahndern verurteilt – ironischerweise eben jener Kölner Zollbehörde, die zu den Stammkunden von DigiTask zählt.
Alleine aus öffentlich zugänglichen Informationen lässt sich entnehmen, dass DigiTask über 13 Millionen Euro Umsatz aus Steuergeldern mit der Lieferung eindeutig verfassungswidriger Abhörsysteme erwirtschaftet hat. Ein Lieferauftrag der hessischen Polizei sticht dabei ganz besonders ins Auge, wo es um die Belieferung mit Clientsoftware zur Telekommunikationsüberwachung geht:
„Es ist zu erwarten, dass sich in der Regel bis zu 500 Anwender zeitgleich anmelden“.

Eine derart massive Infrastruktur deutet nicht gerade auf einen sporadischen Einsatz der fraglichen Abhörsoftware hin. Ein weiteres Detail: Die Firma ist eine hundertprozentige Tochter von Deloitte – einem der weltweit vier größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen. In dessen Beirat sitzt unter Anderem Otto Schily, ehemaliger Bundesinnenminister der SPD, der in seiner letzten Legislaturperiode den Grundstein für die Onlinedurchsuchung legte.

Zersetzung der Demokratie

Deutschland ist bereits geprägt durch eine lange Liste von Hardlinern in der Position des Innenministers. Häufige, deutlich verfassungsfeindliche Forderungen und Parolen sind hier bereits trauriger Alltag. Doch ein in der Praxis durchgeführter, derart flächendeckender und systematischer Verfassungsbruch ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Er korreliert zeitlich mit der immer noch herausgezögerten Erneuerung des ebenfalls verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes und könnte Deutschland in eine tiefe Verfassungskrise stürzen. Die Ignoranz gegenüber der Gewaltenteilung in einigen Ministerien könnte die Situation bis zu einem deutschen Watergate eskalieren lassen. Die weit verbreitete Inkompetenz zur Bewertung moderner Überwachungstechnik in den Behörden selbst lässt den treibenden Kräften dabei leichtes Spiel.
Die Piratenpartei warnt bereits seit Jahren vor der Einführung derartiger Überwachungstechnologien, dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Die sich jetzt zeigende Situation bestätigt die schlimmsten Befürchtungen und dürfte das Vertrauen in die Behörden und den Rechtsstaat nachhaltig, vielleicht sogar irreparabel zerstören.
Was nun folgen muss, ist eine Wiederherstellung der Gewaltenteilung mit einer echten gegenseitigen Kontrolle, frei nach Ensei Tankado “Wer überwacht die Wächter?”. Die Überwachungsfantasien auf Basis eines künstlich erzeugten Terrorwahns müssen effektiv gebremst werden. Der erste Schritt dahin muss jetzt die schonungslose Offenlegung aller Umstände und Prozesse sein, die zu einer derart massiven Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien geführt haben.
Die Piratenpartei NRW hat zu diesem Zweck einen umfangreichen Fragenkatalog an die Ministerien und das LKA des Landes gesendet und fordert nun vollkommene Transparenz in diesem Fall ein.
Bei der Geschwindigkeit, mit der neue Informationen ans Tageslicht kommen, dürfte in den nächsten Tagen jedoch mit weiteren Skandalen zu rechnen sein.

Achtung, Jugendgefährdend!?!

Wenn ein Spiel als „platte Killereinlage, die schlichtweg überflüssig ist“, bezeichnet wird, denken wir schlagartig an ein Boulevardmagazin, das einen typischen Shooter verreißt – Frontal 21 über Counter-Strike oder Bild über Call of Duty. Doch diese Kritik bekam ein Spiel, dessen Spielprinzip wir heute aus zahlreichen – mehr oder weniger gut gemachten – Flashgames kennen. Es handelt sich um das Spiel Paratrooper.

Das Spielprinzip ist ganz einfach: Man steuert eine Flak und muss vom Himmel herabschwebende Fallschirmspringer abschießen. Punkte gibt es für jeden getroffenen Fallschirmspringer, Helikopter oder die Jets mit ihren abgefeuerten Bomben. Schaffen es genügend Soldaten heil auf die Erde, so bilden sie eine Räuberleiter um das Geschütz zu erklimmen und zu zerstören.
Paratrooper gehörte mit Beach Head, Blue Max, Raid over Moscow, Sea Wolf/Seafox und Tank Attack zu den ersten in Deutschland indizierten Computerspielen. Das war 1985. Im Jahr 2009 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 702 Medien indiziert. Darunter 53 Computerspiele.
Wird ein Medium, in unserem Fall ein Computerspiel, indiziert, so gilt es nicht nur als „jugendbeeinträchtigend“ (gekennzeichnet mit der Altersfreigabe ‚ab 18‘ bzw. ‚keine Jugendfreigabe‘), sondern als „jugendgefährdend“. Es unterliegt damit zusätzlichen Beschränkungen. Es darf zum Beispiel nicht beworben werden. Unter Bewerben versteht man auch, dass es im Handel öffentlich aus liegt. Deshalb dürfen indizierte Spiele nur „unter der Ladentheke“ verkauft werden.

Doch was sind eigentlich die Vorteile einer Indizierung? Befürworter führen an, dass durch ein Werbeverbot Jugendliche unter 18 nicht den Willen entwickeln, diese Spiele haben zu wollen. Doch muss man sich fragen, warum man Spiele ohne Jugendfreigabe bewerben darf, die ebenfalls für diese Jugendlichen nicht geeignet sind.

Auch sprechen Kritiker der Indizierung oft von Zensur. Denn faktisch kommt man an Spiele, die indiziert wurden, nicht heran: Händler führen diese meist nicht. Auch Zeitschriften, die über das Spiel berichten möchten fallen unter das Werbeverbot. Hier sprechen zahlreiche Indizierungsgegner von einem Eingriff in die Pressefreiheit. Auch eine Berichterstattung die die Indizierung in Frage stellt und das anhand von Beispielen erläutern möchte, ist nicht möglich.
Ebenfalls muss die Frage gestellt werden, warum Spiele vor 25 Jahren als jugendgefährdend eingestuft wurden und sie es heute von einem Tag auf den anderen nicht mehr sein sollen. Schon dass Spiele nach 25 nicht mehr als jugendgefährdend gelten, führen das Prinzip der Indizierung ad Absurdum.

Ein weiterer Nachteil von Indizierungen sind „verstümmelte“ Spiele. Das nennt sich auf der Verpackung dann “deutsche Spielversion”. Die kritischen Szenen werden herausgeschnitten oder so programmiert, dass die Spiele nicht über eine gewisse Schwelle treten, ab der sie indiziert werden würden. Auch hier kann man stellenweise von Selbstzensur sprechen.

Trotz dieser Argumente gegen die Indizierung wird weiter drauf los indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien argumentiert deshalb auch, dass man lenkend eingreifen möchte. Das Ziel ist also, dass durch die Gefahr einer Indizierung, von vornherein weniger gewalthaltige Spiele produziert werden. Diese Einstellung darf durchaus als naiv bezeichnet werden. Gerade geschnittene Spiele zeigen, dass man sich in einer globalisierten Welt schnell und unkompliziert in andere Märkten ungeschnittene Fassungen holen kann. Oftmals sogar in deutscher Sprachfassung.
Bleiben die Argumente, dass die Bundesprüfstelle mit Infizierung einen Anhaltspunkt für Eltern und Erziehende gibt, was „gut“ und was „schlecht“ ist. Warum dafür die USK/FSK nicht ausreichen, bleibt die BPjM eine Antwort schuldig.
Auch ihre ob die Aufgabe, „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu sichern und zu fördern“ je ernst genommen wurde, darf man hinterfragen. Eine solche Förderung wäre einfacher und sinnvoller, wenn sich Erziehende wie Lehrkräfte z.B. in entsprechenden Schulfächern mit Computerspielen kritisch auseinandersetzen würden. Das stärkt die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlicher eher als eine Bevormundung von Erwachsenen.

Junge Piraten stellen Jugendschutz auf den Prüfstand

Auf ihrer diesjährigen Bundesmitgliederversammlung in Düsseldorf haben die Jungen Piraten am vergangenen Wochenende umfassende Forderungen nach Lockerung des Jugendmedienschutzes erhoben.

„Viele Vermutungen über schädliche Auswirkungen von Medieninhalten entbehren jeglicher wissenschaftlichen Grundlage“, erläutert Phillip Thelen, frisch gewähltes Mitglied im Vorstand der Jungen Piraten. „Alle Jugendschutzgesetze, die auf ungeprüften Annahmen beruhen, müssen auf den Prüfstand.“
 
Der Forderungskatalog der Jungen Piraten umfasst die Abschaffung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), eine strikte Freiwilligkeit von Altersfreigaben und eine Anpassung des deutschen Jugendschutzes an das in großen Teilen Europas etablierte PEGI-System für Altersfreigaben.

Neben inhaltlichen Beschlüssen wurde auf der Bundesmitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt. Die 23-jährige Studentin Julia Reda wurde im Amt der Vorsitzenden bestätigt. Stellvertretende Vorsitzende ist Susanne Graf (18). Weitere Vorstandsmitglieder sind Jan Zaeske (18), Phillip Thelen (18), Christina König (18), Leo Bellersen (15) und Andreas Schieberle (23).

Der Beschlusstext „Jugendschutz und Medienzensur“ als PDF

Vereinigte Arabische Emirate verbieten Mafia 2

Für viele Spieler weltweit ist die Erscheinung von Mafia 2 ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Computerspiele, hat man doch geschlagene acht Jahre auf einen Nachfolger des grandiosen ersten Teiles warten müssen.

Für viele Spieler ist es schlichtweg „Das Spiel“, welches unbedingt in ihre Sammlung aufgenommen werden muss. Seit dem 27. August 2010 steht Mafia 2 auch in den Regalen der Händler und Spieler aller Welt ließen nicht lange auf sich warten, um die Verkaufscharts zu dominieren.  

Doch nicht alle Spieler werden in den Genuss kommen, mit Vito Scaletta die Karriereleiter der Mafia Mitte der 40er Jahre zu erklimmen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde das Spiel postwendend verboten und aus allen Verkaufsstellen verbannt. Gründe für die Prohibition von Mafia 2 gab die staatliche Stelle dabei nicht an. Dabei ist Mafia 2 nicht das erste Spiel, welches in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten wurde. Auch Darksiders, Heavy Rain, Dragon Age 2 und God of War 3 reihen sich in die Liste der verbotenen Spiele.

Pirate Gaming bleibt dran an der Sache und berichtet, wenn es Neuigkeiten im Fall geben wird.

E-Petition für Netzneutralität mitzeichnen!

Es ist einige Zeit her, dass eine E-Petition beim Deutschen Bundestag für Furore sorgte. Zuletzt war es die Petition von Franziska Heine zum Thema Netzsperren, die hohe Wellen schlug und aus dem Internet heraus auch in die klassischen Medien schwappte. Mit 134.015 Unterzeichnern galt sie für eine kurze Zeit als die größte Petition bundesdeutscher Geschichte (inzwischen abgelöst einer Petition des Deutschen Hebammenverbandes).

So wichtig wie diese Petition, die eine breite Diskussion über Netzsperren auslöste, ist die jetzige Petition zur Netzneuträlität. Diese hat bisher nur 3621 Mitzeichner. Mehr Mitzeichner hat die Petition von Björn Böhning, SPD. Seine Initiative www.pro-netzneutralitaet.de erreichte bisher 9719 Unterstützer. Das ist zwar schön, hilft in der Sache jedoch nur bedingt weiter. Grund dafür ist, dass die Petition nicht in die parlamentarische Prüfung kommt und nicht beraten werden muss. Selbst wenn sie die Hürde von 50.000 Unterzeichnern nehmen würde (ab dieser Hürde, berät der Petitionsausschuss öffentlich). Deshalb sollte vermehrt die Petition von Jan Richter beim Deutschen Bundestag unterstützt werden, damit das Thema in die politische Debatte kommt.

Wer die Petition bei Deutschen Bundestag mitzeichnen möchte, kann und sollte das hier tuen.